Allgemeine Geschäftsbedingungen
PfalzMed Notfallmedizin (= PM)
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand: Mai 2023
1.Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von PM, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Spätestens mit der Entgegennahme der von PM erbrachten Lieferung und Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Einkaufsbedingungen des Kunden wie auch mündliche Nebenabreden haben nur insofern Gültigkeit, als sie von PM ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
2.Angebote
Die Angebote von PM sind freibleibend.
3. Preise
Sämtliche Preise von PM sind Nettopreise und verstehen sich ab Werk/Lager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die jeweils gültigen Preise sind aus der jeweils aktuellsten Preisliste ersichtlich (verfügbar über PM).
4. Zahlung
Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Unbare Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Kunde trägt die Bankgebühren für unberechtigte, von ihm verschuldete Rücklastschriften. Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist PM berechtigt, Mahngebühren in Höhe von € 2,50 je Mahnung und für den ausstehenden Betrag Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben. PM ist bei Zahlungsverzug des Kunden auch berechtigt, jede weitere Lieferung einzustellen oder nur noch gegen Vorkasse oder Barzahlung zu liefern.
Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Forderungen gegenüber PM nur dann berechtigt, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von PM. Im Verkehr mit Unternehmern behält sich PM das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die Ware darf solange ohne Zustimmung von PM weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Eine Pfändung oder Inbesitznahme durch Dritte hat der Kunde unverzüglich PM mitzuteilen und PM die zur Wahrung ihrer Rechte notwendige Hilfe zu leisten. Im Verkehr mit Unternehmern ist der Kunde zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, soweit sie ihm nicht als Endabnehmer geliefert wurde. Der Kunde tritt jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie im Falle eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Abnehmers seine Aus- und Absonderungsrechte bis zur Höhe der PM geschuldeten Beträge sicherungshalber an PM ab. Bei einer Verbindung oder Verarbeitung mit anderen, PM nicht gehörenden Waren steht PM das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem der verbundenen oder bei der Verarbeitung verwendeten anderen Waren zur Zeit der Verbindung oder Verarbeitung.
6. Lieferung, Gefahrübergang und Gefahrtragung
Angegebene Lieferzeiten sind nicht verbindlich, es sei denn, die Lieferzeit wurde von PM ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt. Die Beförderung der Ware ab Werk bzw. Lager, erfolgen auf Gefahr und zu Lasten des Kunden.
7. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streiks, Betriebs-, Verkehrs-, Transport- und Energieversorgungsstörungen, außergewöhnliche Ereignisse u.ä., die außerhalb des Einflussbereiches von PM stehen, befreien PM für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkung von der Pflicht zur Lieferung bzw. Einhaltung eines vereinbarten Termins, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche oder Rechte erwachsen.
8. Schadensersatz wegen Verletzung der Abnahmeverpflichtung
Die Parteien sind gegenseitig zur Einhaltung der Liefervereinbarung verpflichtet. Soweit der Kunde gegenüber PM seine Abnahmeverpflichtungen nicht oder nicht vollständig erfüllt, kann PM ihre Schadensersatzansprüche wie folgt berechnen:
(Vereinbarte Gesamtbelieferung abzgl. tatsächlicher Belieferung) x vereinbarter €-Preis je Einheit, abzgl. Wareneinsatz- und Transportkosten, abzgl. 6 % pauschale Betriebs- und Verwaltungskosten.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis, es sei kein oder ein geringerer Schaden entstanden, vorbehalten.
9. Behandlung fehlerhafter Ware
Vor der Rücksendung fehlerhafte Ware muss der empfangenden Stelle der Versand und die Art der Beanstandung angezeigt werden.
10. Mängelansprüche
Im Verkehr mit Unternehmern bestehen Ansprüche für offensichtliche Mängel nur, wenn der Kunde den offensichtlichen Mangel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware PM schriftlich anzeigt.
Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde zunächst die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung (Nacherfüllung). PM ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Im Übrigen erfolgt die Mängelgewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn PM grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von PM zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
11. Haftungsbeschränkung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von PM auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von PM.Im Verkehr mit Unternehmern haftet PM bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei PM zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
12. Gerichtsstand, Datenschutz
Gerichtsstand ist Leutersdorf, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. PM speichert personenbezogene Kundendaten unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Kunde erklärt sich zum Zweck seiner Bonitätsprüfung damit einverstanden, dass PM bei der für den Wohn-/Unternehmenssitz zuständigen Schufa (Schutzgesellschaft für allgemeine Kreditsicherung mbH) und/oder bei einer Wirtschaftsauskunftei Erkundigungen einholt. Ergibt die Bonitätsprüfung Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden, so ist PM berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen. PM ist berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden zu übermitteln, welche die nicht ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrags betreffen.
13. Schlussbestimmungen
Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ist oder wird eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.